Missverständnisse sollten bei der Verschreibungspflicht und den Abgabebeschränkungen nun nicht mehr auftreten: Nachdem der Bundesrat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2014 am 19. Dezember den beiden notwendig gewordenen Änderungen der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) zugestimmt hat, sind diese noch im alten Jahr im Bundesgesetzblatt erschienen (BGBl. Teil I, 29. Dezember 2014, S. 2371ff).