Medizinprodukte-Durchführungsvorschrift MPGVwV in Kraft

von Rudi Wuttke

Am 1. Januar 2013 ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinproduktegesetzes (MPGVwV) ist in Kraft getreten. Eine zentrale Koordinierungsstelle soll die Überwachung von Medizinprodukten durch die zuständigen Länderbehörden effektiver machen.

Gemeinsame Rahmenbedingungen der Bundesländer sollen bundesweit die Durchführung von Inspektionen und die Entnahme von Proben regeln. Neben routinemäßigen Kontrollen und Laborprüfungen nach dem Rahmenüberwachungsprogramm erfolgen bei Verdachts- bzw. Gefährdungsfällen anlassbezogene Überprüfungen. Weitere Vorschriften beinhalten die Qualifizierung des beauftragten Personals sowie die Ausstattung und Zusammenarbeit der Behörden. Auch überwachen die zuständigen Länderbehörden bei der Werbung für Medizinprodukte die Einhaltung der Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinproduktegesetzes (Medizinprodukte-Durchführungsvorschrift  MPGVwV)

Bundesministerium für Gesundheit, 18. Mai 2012:

http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/M/Allgemeine_Verwaltungsvorschrift_zur_Durchfuehrung_des_Medizinproduktegesetzes_Medizinprodukte-Durchfuehrungsvorschrift_-_MPGVwV.pdf

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