Bundesministerium fördert „Individualisierte Medizintechnik“

von Rudi Wuttke

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 17. Februar seine neue Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Individualisierte Medizintechnik“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ziel der Fördermaßnahme ist es, erfolgversprechende Ansätze einer individualisierten Medizintechnik in Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft zu konkreten Produkt- oder Prozess­innovationen zu entwickeln.

Die nun vorliegende Bekanntmachung vom 3. Februar leitet sich aus den Handlungsempfehlungen des Nationalen Strategieprozesses „Innovationen in der Medizintechnik“ ab. Dort wurde das Thema „Individualisierte Medizintechnik“ als eines der Zukunftsfelder der Medizintechnik identifiziert. Die neue Fördermaßnahme soll Akteuren aus der Medizintechnik einen eigenständigen Zugang zum Zukunftsfeld „Individualisierte Medizin“ ermöglichen, von dem ein großes Potenzial zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung ausgeht. Dabei verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auch das Ziel, über eine patientenorientierte Sichtweise einen aktiven Beitrag im Bereich der medizintechnischen Forschung und Entwicklung zu leisten, um die zukünftige Patientenversorgung zu verbessern und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems auszubauen. Die Innovationskraft der medizintechnischen Forschung wird hierdurch gestärkt, darüber hinaus die globale Wettbewerbs­fähig­keit der Branche am Standort Deutschland verbessert.

Neue Behandlungsmöglichkeiten, bei denen der Patient als Individuum stärker als bisher berücksichtigt wird, sollen beispielsweise Computer-assistierte Interventionen, modellgestützte Therapieplanungen, computergestützte Therapieverlaufs­prognosen, IT-basierte Assistenzsysteme in Diagnostik wie Therapie, Feedback-gekoppelte aktive Implantate, diagnostische Implantate oder auch Arzneimittel-Medizinprodukte-Kombinationen eröffnen. In vielen dieser Ansätze soll eine engere Verzahnung von Diagnostik und Therapie eine deutlich verbesserte Wirkung bei Minimierung der Nebenwirkungen ermöglichen.

Die vorliegende Förderrichtlinie spricht medizintechnische Lösungen an, die durch Individualisierung einen Mehrwert innerhalb der Versorgungskette Diagnose – Therapie – Nachsorge/Rehabilitation erbringen. Die Förderung zielt ab auf industrieorientierte FuE-Verbundprojekte unter Koordination eines gewerblichen Unternehmens. Die Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein, ein klinischer Anwender ist aktiv zu beteiligen. Die nationalen rechtlichen Vorgaben (u. a. MPG, MPKPV) sowie die durch internationale Standards (u. a. Deklaration von Helsinki, ICH-Leitlinie zur Guten Klinischen Praxis) vorge­gebenen Maßstäbe sind zugrunde zu legen. Die Verbundprojekte sollen das Versorgungs-, Erstattungs- und Zulassungsszenario der Produktinnovation nachvollziehbar beschreiben und das Kosten-Nutzenverhältnis der Individualisierung im Sinne einer Plausibilitäts­betrachtung unter gesundheitsökonomischen Aspekten darlegen.

 

Bekanntmachung:

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Individualisierte Medizintechnik“ vom: 03.02.2014, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesanzeiger, veröffentlicht am Montag, den 17. Februar 2014 (BAnz AT 17.02.2014 B2)
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/contentloader?state.action=genericsearch_loadpublicationpdf&session.sessionid=b22a03ed3daee36ae3475a0a25d34d6a&fts_search_list.destHistoryId=35682&fts_search_list.selected=6f31be3229ff312a&state.filename=BAnz

 

Die o.a. Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung:
http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/_media/Gesundheitsforschungsprogramm.pdf

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